BÜNDNIS DEUTSCHLAND fordert die Aufhebung der Immunität von Annalena Baerbock, MdB
BÜNDNIS DEUTSCHLAND fordert die Aufhebung der Immunität von Annalena Baerbock, MdB
Das Problem
Annalena Baerbock ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages und seit dem 8. Dezember 2021 im Kabinett Scholz Bundesministerin des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland. Sie steht an der
Spitze des Ministeriums.
Entsprechend eines Artikels des Magazins Cicero vom 25. April 2023 soll der angebliche Afghane Mohammad G., dessen angeblicher Bruder bereits in Deutschland lebt, durch das Auswärtige Amt ohne Berücksichtigung aller Umstände und massiven Druck in die Bundesrepublik geholt werden, obwohl die eigenen Beamten vor Ort massive Zweifel an seiner Identität und seiner Verfolgungsgeschichte haben.
Hochrangige Beamte des von Annalena Baerbock geführten Ministeriums hatten offenbar der deutschen Botschaft in Pakistans Hauptstadt Islamabad die Weisung erteilt, Mohammad G. trotz seines gefälschten
Passes und ungeklärter Identität ein Visum für die legale Einreise nach Deutschland auszustellen. Die Mitarbeiter vor Ort, die den Antragsteller anders als ihre Vorgesetzten in Berlin gesehen und mit ihm
gesprochen haben, weigerten sich, die ihrer Meinung nach rechtswidrige Weisung umzusetzen, so schreibt es die Berliner Zeitung.
Ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums hat Strafanzeige gegen Verantwortliche des Auswärtigen Amts gestellt: „Die Aufnahme von Personen aus Krisengebieten mit ungeklärter Identität und Staatsangehörigkeit ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland“, schreibt er darin. „Für das Auswärtige Amt scheinen nicht einmal gefälschte Pässe und erfundene Verwandtschaftsverhältnisse ein Problem zu sein.“
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Anzeige geprüft und einen entsprechenden Anfangsverdacht bejaht. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren (Aktenzeichen 235 UJs 848/23) richtet sich noch gegen Unbekannt.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages unterliegen grundsätzlich der Immunität. Der Deutsche Bundestag kann jedoch die Immunität entziehen, soweit ein Abgeordneter wegen einer strafbaren Handlung zur
Verantwortung gezogen werden soll. Auf Grund des sehr großen Einsatzes von Annalena Baerbock für die Aufnahme von Afghanen in
Deutschland und der bisher schon sehr großzügigen Interpretation durch das Außenministerium insbesondere im Rahmen des „Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan“ sowie der Zusammenarbeit mit dem politisch umstrittenen Verein „Mission Lifeline“ kann aus unserer Sicht nicht ausgeschlossen werden, dass Annalena Baerbock zumindest durch (indirekten) Druck als auch durch direkte Weisung darauf hingewirkt hat, dass es in diesem Zuge zu strafbaren Handlungen kam.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND fordert daher den Bundestag auf, um den Strafverfolgungsbehörden Ermittlungen auch gegen
Annalena Baerbock zu ermöglichen, die Immunität des Mitglieds des Deutschen Bundestags Annalena Baerbock aufzuheben.
kontakt@buendnis-deutschland.de
Herzlichst
Ihr
Steffen Große, Ingo Weber und Niklas Stadelmann
Bündnis Deutschland, Knesebeckstr. 62/63, 10719 Berlin

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Das Problem
Annalena Baerbock ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages und seit dem 8. Dezember 2021 im Kabinett Scholz Bundesministerin des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland. Sie steht an der
Spitze des Ministeriums.
Entsprechend eines Artikels des Magazins Cicero vom 25. April 2023 soll der angebliche Afghane Mohammad G., dessen angeblicher Bruder bereits in Deutschland lebt, durch das Auswärtige Amt ohne Berücksichtigung aller Umstände und massiven Druck in die Bundesrepublik geholt werden, obwohl die eigenen Beamten vor Ort massive Zweifel an seiner Identität und seiner Verfolgungsgeschichte haben.
Hochrangige Beamte des von Annalena Baerbock geführten Ministeriums hatten offenbar der deutschen Botschaft in Pakistans Hauptstadt Islamabad die Weisung erteilt, Mohammad G. trotz seines gefälschten
Passes und ungeklärter Identität ein Visum für die legale Einreise nach Deutschland auszustellen. Die Mitarbeiter vor Ort, die den Antragsteller anders als ihre Vorgesetzten in Berlin gesehen und mit ihm
gesprochen haben, weigerten sich, die ihrer Meinung nach rechtswidrige Weisung umzusetzen, so schreibt es die Berliner Zeitung.
Ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums hat Strafanzeige gegen Verantwortliche des Auswärtigen Amts gestellt: „Die Aufnahme von Personen aus Krisengebieten mit ungeklärter Identität und Staatsangehörigkeit ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland“, schreibt er darin. „Für das Auswärtige Amt scheinen nicht einmal gefälschte Pässe und erfundene Verwandtschaftsverhältnisse ein Problem zu sein.“
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Anzeige geprüft und einen entsprechenden Anfangsverdacht bejaht. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren (Aktenzeichen 235 UJs 848/23) richtet sich noch gegen Unbekannt.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages unterliegen grundsätzlich der Immunität. Der Deutsche Bundestag kann jedoch die Immunität entziehen, soweit ein Abgeordneter wegen einer strafbaren Handlung zur
Verantwortung gezogen werden soll. Auf Grund des sehr großen Einsatzes von Annalena Baerbock für die Aufnahme von Afghanen in
Deutschland und der bisher schon sehr großzügigen Interpretation durch das Außenministerium insbesondere im Rahmen des „Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan“ sowie der Zusammenarbeit mit dem politisch umstrittenen Verein „Mission Lifeline“ kann aus unserer Sicht nicht ausgeschlossen werden, dass Annalena Baerbock zumindest durch (indirekten) Druck als auch durch direkte Weisung darauf hingewirkt hat, dass es in diesem Zuge zu strafbaren Handlungen kam.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND fordert daher den Bundestag auf, um den Strafverfolgungsbehörden Ermittlungen auch gegen
Annalena Baerbock zu ermöglichen, die Immunität des Mitglieds des Deutschen Bundestags Annalena Baerbock aufzuheben.
kontakt@buendnis-deutschland.de
Herzlichst
Ihr
Steffen Große, Ingo Weber und Niklas Stadelmann
Bündnis Deutschland, Knesebeckstr. 62/63, 10719 Berlin

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Die Entscheidungsträger*innen
Petition am 15. Juni 2023 erstellt